SocialLights

Soziale Leistungen wie Renten, Kindergeld, Unterhalt und Krankengeld, aber noch viele weitere Sozialbereiche wie Pflege, Arbeitslosengeld oder Reha-Massnahmen sind für Hilfsbedürftige nur mit fachlicher Hilfe durchsetzbar. Die MontagsLichter bieten Lösungen.

Wichtig: Sie müssen bei MontagsLichter weder Mitglied sein noch Beitrag zahlen!

Hilfe in allen sozialen Bereichen

  • - gesetzliche Krankenversicherung (GKV): SGB V
  •  - gesetzliche Rentenversicherung (GRV) (inkl. knappschaftliche RV (DRV KBS)): SGB VI
  • - gesetzliche Unfallversicherung (GUV): SGB VII
  • - Pflegeversicherung (PV): SGB XI
  • - Künstlersozialversicherung (KSV): Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau


TIPP

Im Rahmen dieses Projekts starten regelmässig befristete Aktionen.

Bitte prüfen Sie hier die aktuellen Angebote...


Ihre Fragen

Die Krankenkasse weigert sich, Krankengeld zu zahlen? Der HartzIV-Bescheid ist fehlerhaft? Soziale Leistungen werden verweigert oder gekürzt und Sie suchen fachlichen Rat?


Unsere Lösungen

Mit "SocialLights" haben wir Partner/Innen gewinnen können, die als Fachanwalt oder Anwältin helfen: Mit Beratung, Auskunft oder notfalls auch beim Gang vor das Sozialgericht. Selbstverständlich auch mit Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit.


 

Sie benötigen Hilfe? Bitte senden Sie Ihre Nachricht an sociallights@montagslichter.de

Definition Sozialrecht (Deutschland)

Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1960er bis 1980er Jahren verwendet, er ist beeinflusst durch den Begriff der „sozialen Sicherheit“, der im internationalen Gebrauch üblich geworden ist. Sozialrecht ist öffentliches Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger. (aus: wikipedia)

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