MontagsLichter ™- Highlights
Wenn man "down" ist, sind kleine glückliche Augenblicke schon ein "Highlight". MontagsLichter ™- Highlights wollen solche Augenblicke in das Leben von Menschen bringen. Nicht alles können wir aus eigener Kraft leisten - deshalb werden wir in diesem Projekt mit vielen Organisationen, Vereinen, und grosszügigen Menschen zusammenarbeiten.
Highlights - Homepage: www.highlights.montagslichter.de
Highlights - Facebook: https://www.facebook.com/MontagsLichter-HighLights-205504573343959/
MontagsLichter ™- Highlights
Wie kann man teilnehmen und helfen?
Ist diese Aktion kommerziell, also kostet sie was oder muss ich ein Abo, eine Zeitschrift oä. Kaufen?
Nichts dergleichen. Die MontagsLicht social solutions UG als Betreiber der MontagsLichter ™- Highlights erzielt zwar gewisse Einnahmen. Diese werden jedoch ausschliesslich für die Aktion selbst verwendet. Sollten wider Erwarten finanzielle Überschüsse entstehen, werden die dem Spendenkonto der MontagsLichter ™ zur Verfügung gestellt.
Teilnehmer*innen, privat oder gewerblich, gehen weder finanzielle Dauerverpflichtungen ein noch werden an Dritte Gewinne oder Zahlungen geleistet. Jeder Cent wird ausschliesslich für dieses Projekt verwendet. MontagsLichter ™ sind eine Non-profit-Initiative.
Sie benötigen Hilfe, dringen finanzielle Unterstützung
- oder -
wollen / können sich als Helfer/In einbringen?
Bitte senden Sie Ihre Nachricht an highlights@montagslichter.de
Die Hilfe-Aktion HighLights zahlt kein Bargeld aus!
Projekt-Hilfen der MontagsLichter als LifeLights können Familien oder auch Einzelpersonen kleine Bar-Spenden erhalten, die sich in nachweislicher sozialer Bedürftigkeit befinden. Jegliche finanzielle Hilfe muss nachrangig sein - das heißt, es bestehen keine anderen gesetzlichen Ansprüche. Eine nachgewiesene soziale Bedürftigkeit liegt in der Regel vor, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie unverschuldete Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit, Tod, Flucht und Vetreibung oder sonstige nicht zu vertretende Umstände zur Entstehung der Notsituation beigetragen und die Antragsteller/Innen Anspruch auf Leistungen nach SGB haben.
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