Ziel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft - nach deren Regeln wir uns verpflichten - ist es, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz einigt. Die Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, zehn präzise benannte, relevante Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit sollen bestehende Standards nicht ersetzt, wohl aber eine Messlatte für die Eingangsvoraussetzungen effektiver Transparenz im gemeinnützigen Sektor festgelegt werden.
Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Sie stellen diese Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz.
Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen:
30. August 2017
Was tut die gemeinnützige Firma „MontagsLicht social solutions UG“?
Siehe > Satzung (als PDF zum Download)
Woher stammen unsere Mittel?
Zunächst einmal spenden unsere freiwilligen Helfer und Helferinnen einen grossen Teil ihrer Freizeit. Sie recherchieren, schreiben und übersetzen Texte, erfassen mögliche Hilfsadressen und sorgen
dafür, dass über Information und Vernetzung vielen Menschen in Notsituationen geholfen werden kann.
Dazu zahlen die, die finanziell in der Lage dazu sind, FREIWILLIG einen Spendenbeitrag von monatlich 10 Euro (wahlweise mehr, weniger oder gar nicht) auf eines unserer Spendenkonten (siehe
>) ein. Bei nicht einmal 10 Personen sind das sehr bescheidene Summen. Hinzu kommen Einzel- oder Dauerspenden von Förderern und Freunden, Abonnenten unserer FB-Portale oder von fremden
Dritten, die als projektbezogene Spenden mit Zahlungsgrund wie „MontagsLichter Schulen“ versehen oder als ungebundene Spende verbucht werden.
Neben reinen Spendenzahlungen haben wir als MontagsLichter mehrere Möglichkeiten, durch Dienstleistungen und Handel zusätzliche Mittel zur Erfüllung unserer satzungsgemässen Aufgaben zu
erwirtschaften:
- Durch die Weitergabe einer Lizenz an Gastronomie-Betriebe zur Herstellung und Vertrieb von „Ballitos™“
- Durch die Erstellung von Online-Projekten wie etwa mehrsprachige Homepages für gemeinnützige Zwecke
- Durch die Erbringung von Dienstleistungen im Immobilien-Bereich, wie etwa die Vermittlung sozialer Räume zb für Feriencamps etc.
- Durch Vermittlungen von Ferien für bedürftige Alleinerziehende mit Kind/ern
Wie werden die Mittel verwendet?
Satzungsgemäss werden sämtliche Spenden zur Erfüllung unserer satzungsgemässen Pflichten verwendet.
WICHTIG: Von Beginn an wurden bei MontagsLichter KEINE, absolut keine Gebühren oder Aufwendungen aus den eingezahlten Spenden abgezogen!
Sämtliche Aufwendungen zur Durchführung und organisation von Spendenleistungen wurden und werden durch einen (ebenfalls freiwilligen!) Unkostenbeitrag der bei MontagsLichter organisierten und mit Namen und Adresse gelisteten Helfer*innen sowie im Bedarfsfall aus dem privaten Vermögen des Gründers beglichen.
Die Entscheidungsträger
Über die Verwendung der vereinnahmten Mittel entscheiden die, die sie erbracht haben, im Wege einer Abstimmung auf der eigens dafür eingerichteten Admin-Gruppenseite. Über die Mittelverwendung zweckgebundener Mittel entscheiden die Spender*innen durch ihre Angaben zum Zahlungsgrund schon bei der Einzahlung.
Als Gründer und Inhaber stünde Herrn Roland Rinnau zwar die alleinige Entscheidung über die Mittelverwendung zu – auf dieses Recht verzichtet er jedoch seit Gründung ausdrücklich, um sich einer demokratisch ermittelten Mehrheitsmeinung (einfache Mehrheit) zu unterwerfen.