mit Engagement und Zeit
mit Köpfchen, Zeit, Raum oder/und Geld
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Im Mittelpunkt aller MontagsLichter-Projekte stehen kinderreiche Familien (Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern) und alleinerziehende Elternteile mit mit mindestens einem Kind. In besonderen Ausnahmefällen können auch Familien mit weniger als drei Kindern Hilfe erhalten (zum Beispiel bei schwerer Behinderung eines Familienmitgliedes). Als Kinder im Sinne unserer Hilfsprojekte gelten ausschließlich zusammen mit den Hilfesuchenden in einem Haushalt lebende Kinder, für die ein Ansrpuch auf Kindergeld besteht.
Projekt-Hilfen der MontagsLichter können Familien oder auch Einzelpersonen Spenden erhalten, die sich in einer unverschuldeten Notlage befinden und nicht in der Lage sind, diese aus eigenen Kräften zu meistern. Die Hilfe muss nachrangig sein - das heißt, es bestehen keine anderen gesetzlichen Ansprüche. Eine unverschuldete Notlage liegt in der Regel vor, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie unverschuldete Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit, Tod, Flucht und Vetreibung oder sonstige nicht zu vertretende Umstände zur Entstehung der Notsituation beigetragen haben.
Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass
Die Initiative der MontagsLichter kann sämtliche Hilfen zur Entschuldung und sonstige finanzielle Zuwendungen unabhängig vom Antragsgrund grundsätzlich nur einmalig im Rahmen der vorhandenen Mittel leisten.
Durch unsere Hilfe zur Schuldensanierung sollen Sie in der Lage sein, Ihre schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse langfristig zu bewältigen. Wir bieten Ihnen eine Hilfe zur Selbsthilfe. Bei höherer Verschuldung setzen wir voraus, dass Sie mit einer sozialen Schuldnerberatungsstelle zusammenarbeiten.
Hierbei sollte Ihre Ansprechperson in der Beratungsstelle uns durch Vorlage eines Konzeptes zur Gesamtentschuldung und einem konkreten Hilfevorschlag die Sanierung Ihrer Finanzlage in Aussicht stellen.